Kosten für Zahnersatz – Was Sie über Preise und Zuschüsse wissen sollten
Fehlt ein Zahn, wünschen sich viele Patienten eine dauerhafte, stabile Lösung für ein sicheres Kaugefühl. Doch wie teuer darf Zahnersatz sein? Die individuellen Kosten hängen vom aktuellen Zustand der eigenen Zähne sowie den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ab. Aus bereits mehr als 40.000 versicherten Barmenia Zahnzusatz-Kunden wissen wir worauf es ankommt.
Inhaltsverzeichnis
💡 Alle Inhalte werden von Fachleuten aus der Zahnmedizin geprüft.
Zahnersatz-Kosten im Vergleich
Ob Zahnbrücke, Implantat, Krone oder Prothese – hier finden Sie eine Übersicht zu den typischen Kosten für Zahnersatz. Diese Preise gelten ohne Abzug von Zuschüssen oder Erstattungen durch Ihre Krankenkasse.
Zahnersatz-Kostentabelle

Zahnersatz-Kosten im Vergleich

Zahnersatz Preisbereich
Einzelkrone 600 bis 1.300€
Keramikkrone 750 bis 950€
Goldkrone 900 bis 1.250€
Dreigliedrige Brücke (Keramik) 1.900 bis 2.500€
Dreigliedrige Brücke (Gold) 2.300 bis 2.700€
Dreigliedrige Brücke (Zirkon) 2.600 bis 3.000€
Brücke auf 8 Implantaten 14.000 bis 17.000€
Modellgussprothese 600 bis 900€
Teleskopprothese 600 bis 700€
Jede Teleskopkrone 500 bis 850€
Vollprothese (je Kiefer) 500 bis 850€
Zahnbrücke 1.400 bis 2.100€
Implantat pro Zahn 1.800 bis 3.400€
Knochenaufbau vor Implantat 1.300 bis 3.200€
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Behandlungen im Rahmen der sogenannten Regelversorgung.
Dazu zählen unter anderem: - Kariesbehandlung mit Amalgam-Füllungen
- Standard-Wurzelkanalbehandlungen
- Zahnextraktionen
- Parodontitis-Therapie
- Eine professionelle Zahnreinigung (abhängig von der Krankenkasse, meist 1x pro Jahr)
Doch Achtung: Die Regelversorgung deckt nur die günstigste Behandlungsmöglichkeit. Wer hochwertigere Materialien oder langlebige Versorgungen bevorzugt, muss mit Eigenkosten rechnen.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz?
Jeder gesetzlich Versicherte trägt einen Eigenanteil bei Zahnersatz, es sei denn, er fällt unter die Härtefallregelung (z. B. bei einem Einkommen unter 1.358€ brutto monatlich). In der Regel gilt: - 60 % Zuschuss der Kosten für die Regelversorgung
- 70 % Zuschuss, wenn in den letzten 5 Jahren regelmäßige Zahnvorsorge nachgewiesen wurde
- 75 % Zuschuss bei 10 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft
Entscheidet sich der Patient für eine hochwertigere Versorgung, bleibt der Festzuschuss unverändert, und die Mehrkosten sind selbst zu tragen.
Welche Faktoren beeinflussen die Zahnersatz-Kosten?
Zahnersatzpreise setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Zahnarzthonorare - Material- und Laborkosten - Behandlungsort (regionale Preisunterschiede) - Art und Umfang der Versorgung - Abrechnung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Da Zahnlaborpreise nicht an eine festgelegte Gebührenordnung gebunden sind, können je nach Zahnarztpraxis erhebliche Preisunterschiede entstehen.
Tipps zur Kostenersparnis bei Zahnersatz
1. Bonusheft nutzen
Regelmäßige Zahnarztbesuche können den Zuschuss Ihrer Krankenkasse um bis zu 15 % erhöhen. Führen Sie Ihr Bonusheft lückenlos, um den maximalen Zuschuss zu sichern.
2. Vergleich von Heil- und Kostenplänen
Jeder Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, um Preisunterschiede zu erkennen und zu sparen.
3. Härtefallregelung prüfen
Bei geringen Einkommen kann ein doppelter Festzuschuss gewährt werden, wodurch die Regelversorgung kostenfrei wird.
4. Zahnzusatzversicherung abschließen
Eine private Zahnzusatzversicherung kann hohe Eigenanteile abfedern. Sie übernimmt oft Kosten für hochwertigere Materialien, Implantate oder professionelle Zahnreinigungen.
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Ein frühzeitig abgeschlossener Tarif bietet umfassenden Schutz und kann teure Eigenbeteiligungen vermeiden. Abhängig von Anbieter und Tarif profitieren Versicherte unter anderem von:
- Bis zu 100 % Kostenübernahme für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
- Rückwirkender Schutz ohne Wartezeit (z. B. für angeratene oder laufende Behandlungen)
- Bis zu 1.500 € Soforthilfe im ersten Jahr
- Erstattung für professionelle Zahnreinigung
- Freie Zahnarztwahl
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07.01.2025